Nutzungsbedingungen

Gegenstand

ein kostenloses, unabhängiges Verzeichnis der Straßenlärmbelastung je Gemeinde

Keine Gewähr

Grundlage ist die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Stand 2022, zusammengeführt vom Umweltbundesamt aus sechzehn Landesdateien. Die Angaben beziehen sich auf den Umkreis um den Ortsmittelpunkt und sind keine Aussage über eine einzelne Adresse; dafür sind die Karten der Länder maßgeblich. Erfasst sind nur Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr — Schienen-, Flug- und Gewerbelärm sowie kleinere Straßen fehlen.

Keine Vermittlungsgarantie

Wir fragen für dich an. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dir und dem jeweiligen Anbieter zustande. Ein Anspruch auf einen Termin, einen bestimmten Preis oder eine Zusage besteht nicht.

Unabhängigkeit

Kein gelisteter Anbieter bezahlt für Aufnahme, Platzierung oder Darstellung. Es bestehen keine Geschäftsverhältnisse zu den gelisteten Anbietern.

Rechte an Inhalten und Daten

Die Zusammenstellung dieser Daten ist eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG; die systematische Entnahme wesentlicher Teile ist ohne Zustimmung unzulässig. Die Herkunft der zugrunde liegenden Angaben ist im Impressum unter „Datenquellen“ dokumentiert.

Kostenpflichtige Leistungen und Lizenz für Käufer

Alle Seiten dieses Verzeichnisses sind und bleiben frei zugänglich. Daneben bieten wir kostenpflichtige Leistungen an — beschrieben auf Daten und Pro-Zugang. Aus der bloßen Nutzung dieser Seiten entsteht kein Vertrag; ein solcher kommt erst durch eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande.

Gegenstand einer solchen Leistung ist unsere Arbeit — Zusammenführung, Normalisierung, Verknüpfung und Fortschreibung —, nicht der Weiterverkauf des amtlichen Registers, das öffentlich ist und von jedem selbst bezogen werden kann.

Der Käufer darf die gelieferten Daten intern auswerten, in eigene Produkte einbauen und daraus abgeleitete Ergebnisse veröffentlichen. Er muss die Lizenzbedingungen der zugrunde liegenden amtlichen Quelle einhalten — insbesondere eine dort vorgeschriebene Quellenangabe. Diese Pflicht trifft ihn unmittelbar; wir können ihn davon nicht freistellen.

Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung zu einem bestimmten Zweck. Bei Abweichungen zwischen unserer Auswertung und der amtlichen Quelle ist die amtliche Quelle maßgeblich.