Nach Bundesland

So verteilen sich die 3.639 Gemeinden mit Straßenlärm im Ortsumkreis auf die Bundesländer.

Zwischen Bundesländern nur mit Vorsicht vergleichen. Der Datensatz besteht aus sechzehn Dateien, je eine pro Bundesland, die von verschiedenen Landesstellen erstellt werden. Unterschiede zwischen Ländern können daher auch auf unterschiedliche Erfassungspraxis zurückgehen und nicht allein auf die Lärmbelastung.

BundeslandGemeindendavon unter 300 mmit 75 dB(A)mit 70 dB(A)Umrisse
Bayern8074876143449.923
Rheinland-Pfalz5883223633057.811
Baden-Württemberg5413234003019.599
Schleswig-Holstein3191722152038.465
Niedersachsen3061832191136.664
Nordrhein-Westfalen2681582291663.269
Hessen2061401521439.410
Thüringen15081751013.103
Mecklenburg-Vorpommern148829248.397
Brandenburg105696864.904
Sachsen1045674515.857
Sachsen-Anhalt61343632.869
Saarland33162544.317
Berlin1110887
Hamburg1110875
Bremen1110313

Was die Pegel bedeuten

Der Wert LDEN ist ein Mittelwert über Tag, Abend und Nacht, wobei Abend- und Nachtstunden mit einem Zuschlag gewichtet werden — ein Lastwagen um drei Uhr nachts zählt schwerer als derselbe um drei Uhr nachmittags. Die Kartierung kennt fünf Klassen, von 55 bis über 75 dB(A).

Zur Einordnung: ab etwa 65 dB(A) gilt Dauerlärm in der Forschung als gesundheitlich relevant. Bundesweit führt dieses Verzeichnis 3.639 Gemeinden, in deren Umkreis Isophonenflächen von Hauptverkehrsstraßen liegen; bei 2.126 davon reicht die nächste Fläche auf weniger als 300 Meter an den Ortsmittelpunkt heran.

Entscheidend ist nicht die Klasse allein, sondern wie nah sie herankommt. Die Zone über 75 dB(A) ist ein schmaler Streifen unmittelbar an der Fahrbahn: in 287 Gemeinden liegt sie weniger als 100 Meter vom Ortsmittelpunkt, in 503 zwischen 100 und 300 Metern — und in 1.074 kommt sie im Umkreis von einem Kilometer gar nicht vor.

Quelle: Umweltbundesamt, „Lärmbelastung (LDEN/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung“, Stand 2022, 3.016.289 ausgewertete Umrisse aus sechzehn Landesdateien. Die Kartierung erfolgt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und wird alle fünf Jahre wiederholt. Lizenz: dl-by-de/2.0. Aufbereitung vom 2026-08-16.