So funktioniert es

Was die Zahlen bedeuten — und was man tun kann, wenn es zu laut ist.

Woher die Karte kommt

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Lärm ihrer Hauptverkehrswege alle fünf Jahre zu kartieren. Für die Straßen erstellen die Länder die Kartierung, das Umweltbundesamt führt sie zusammen. Das Ergebnis sind Isophonenflächen: Flächen gleicher Lärmbelastung, hier 3.016.289 Umrisse.

Drei Wege, wenn es zu laut ist

  1. Lärmsanierung an bestehenden Straßen. Für Bundesfernstraßen besteht ein freiwilliges Programm des Bundes. Ob ein Abschnitt darin liegt und was gefördert wird, entscheidet die zuständige Straßenbaubehörde — wir nennen dazu keine Beträge.
  2. Passiver Schallschutz. Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen wirken dort, wo eine Wand nicht möglich ist.
  3. Lärmaktionsplanung der Kommune. Gemeinden über einer bestimmten Größe müssen Aktionspläne aufstellen, an denen sich Anwohner beteiligen können. Das ist der Hebel mit der größten Wirkung — und der am wenigsten genutzte.

Warum die Entfernung zählt

Lärm nimmt mit der Entfernung ab, aber nicht gleichmäßig: die höchsten Klassen bilden schmale Streifen unmittelbar an der Fahrbahn, die niedrigeren reichen weit ins Umland. Deshalb geben wir für jede Pegelklasse getrennt an, ab welcher Entfernung sie beginnt.

Wie gemessen wurde. Grundlage ist die amtliche Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen (Stand 2022). Wir prüfen, welche Isophonenflächen im Umkreis von 1.000 Metern um den Ortsmittelpunkt liegen, und geben für jede Pegelklasse die Entfernung bis zur nächsten Fläche an. Das ist keine Angabe für eine einzelne Adresse: eine flächige Gemeinde kann weitab ihres Mittelpunkts von einer Straße durchzogen sein.

Nur Hauptverkehrsstraßen. Kartiert werden Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr sowie die Ballungsräume. Eine laute Ortsdurchfahrt ohne dieses Verkehrsaufkommen ist nicht enthalten, ebenso wenig Schienen-, Flug- und Gewerbelärm. Wer hier nichts findet, wohnt nicht zwangsläufig ruhig.

Quelle: Umweltbundesamt, „Lärmbelastung (LDEN/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung“, Stand 2022, 3.016.289 ausgewertete Umrisse aus sechzehn Landesdateien. Die Kartierung erfolgt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und wird alle fünf Jahre wiederholt. Lizenz: dl-by-de/2.0. Aufbereitung vom 2026-08-16.

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